Allgemeine Regelungen und Hinweise

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Anlieferung der Fasssauna:

• Der Mieter muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Als Vertragspartner ist er für die ordnungsgemäße Nutzung der Sauna durch ihn und sämtliche weitere Personen verantwortlich. Insbesondere ist er verantwortlich für die Einhaltung dieser Regelung, der ihm übergegebenen Saunaregeln und im Allgemeinen für einen sorgsamen und sicheren Umgang mit und Nutzung (u.a. Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen) der Fasssauna inkl. Zubehör. Dies gilt auch im Hinblick auf die Vorbeugung und Vermeidung von Vandalismus.

• Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden und Kosten (z.B. Bußgelder etc.)

• Bei geringerem Abstand als 10 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigung kommen.

• Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe, Breite und Länge. Folgende Mindestmaße muss der Aufstellort aufweisen: Die Maße sind wie folgt: (LxBxH) 5,50m x 3,00m x 3,70m.

• Genügend Abstand zu Häusern, Vordächern, Bäumen usw. muss gewährleistet sein. Sowohl die Zufahrt als auch der Aufstellort müssen befahrbar, eben und schnee- und eisfrei sein.

• Brandschutz: Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Bereichen (z. B. direkt unter Bäumen, neben Reetdach-Häusern, Gastanks-/anlagen, unter Carports/Pergola etc.) aufgestellt werden! Der Mieter ist verantwortliche für einen gefahrlosen Betrieb der Sauna und haftet hierfür.

* Sofern die genannten Bedingungen nicht vorliegen, kann der Vermieter die Aufstellung verweigern. Die Kosten für Anfahrt, Abfahrt und Nutzungsausfall trägt in diesem Fall der Mieter.  

2. Die Fasssauna ist da… jetzt wird „aufgebaut“:

• Wir liefern die Saune zum vereinbarten Termin an den von Ihnen angegeben Aufstellort (Voraussetzungen des Aufstellorts s.o.). Hier müssen Sie oder mindestens ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter anwesend sein und uns bei der genauen Einweisung etc. unterstützen.

• Wir erheben für die Nutzung der Fasssauna eine Kaution in Höhe von 200,00 €. Diese ist in bar bei Anlieferung zu zahlen.

• Alle Anbauteile der Sauna und des Anhängers (Anhängerbremse, Anhängerschloss, Unterlegkeile, Podest / Treppe, Stützen.) werden durch uns angebracht.

• Ab diesem Zeitpunkt bis zur Abholung darf das Saunafass und alle Zubehörteile von Ihnen nicht mehr bewegt etc. werden.

• Bitte prüfen Sie das Saunafass und den Anhänger auf Vollständigkeit (inkl. Zubehör) und auf evtl. Mängel (z.B. Verunreinigungen, Flecken etc.) oder Beschädigungen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen, Verunreinigungen/Flecken und Mängeln aller Art. Wir haften für Mängel und Schäden nur, wenn uns diese bei Übergabe bekannt waren bzw. durch Sie mitgeteilt wurden. Wir haften ebenso für Schäden und Mängel, welche nachweislich vor der Übergabe bereits bestanden haben.

• Im Anschluss erhalten Sie von uns eine kurze Einweisung. Ab diesem Zeitpunkt gehen sämtliche Gefahren auf Sie über.

3. Die Fasssauna steht jetzt bei Ihnen… Und dann?:

• Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Person (der Mieter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

• Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn es außer Betrieb ist.

• Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden z.B. durch Vandalismus vermieden werden.

• Nehmen Sie keine elektronischen Geräte mit in die Sauna, da diese durch die Hitze beschädigt werden können.

• Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.

• Der Saunaofen und das Ofenrohr werden bei Nutzung sehr heiß. Es besteht Verbrennungsgefahr. Bei Verbrennungen haftet der Mieter.

• Wird die Sauna nicht genutzt bzw. beaufsichtigt, muss die Tür aus versicherungstechnischen Gründen abgeschlossen werden.

• Es gelten die Ihnen bei Buchung bzw. Anlieferung ausgehändigten „Saunaregeln“

• Sie sind für einen sicheren Betrieb der Sauna verantwortlich und haften für diesen.

4. Der Buchungszeitraum ist leider vorbei… wie geht es weiter?

• Wir holen die Fasssauna zum vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen ab. Hier müssen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person anwesend sein.

• Die Sauna ist „besenrein“ (inkl. entleerten Aschekasten) an den Vermieter zu übergeben. Die weitere Endreinigung durch den Vermieter ist im Mietpreis enthalten.

• Wir kontrollieren die Sauna auf Sauberkeit, Vollständigkeit und Beschädigungen/Mängel.

• Die Kaution erhalten Sie bei Abholung zurück, soweit die Fasssauna inkl. Zubehör vollständig ist, keine Beschädigungen, Verunreinigungen und/oder sonstigen Mängel vorliegen und von unserer Seite keine anderweitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis an Sie bestehen.

• Bei Mängeln bei der Übernahme sind wir berechtigt die Kaution bis zur Klärung der offenen Forderungen einzubehalten.

• Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die angefallenen Reparaturkosten zu tragen.

Bei Vertragsschluss gelten zudem unsere AGBs (hier abrufen)!

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